Mindestabstand für Wettvermittlungsstellen in NRW bestätigt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt das Mindestabstandsgebot von 100 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht sieht darin einen rechtlich zulässigen Eingriff zum Schutz vor Glücksspielsucht. Die Klage einer Sportwetten-Veranstalterin und einer Wettvermittlerin wurde abgewiesen.