OVG Nordrhein-Westfalen

Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Bad Berleburg

Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Bad Berleburg ist unwirksam, soweit damit die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von Konzentrationszonen ausgeschlossen werden soll. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren entschieden und damit seine vorläufige Einschätzung im zugehörigen Eilverfahren (Beschluss vom 17.06.2024, Az.: 22 B 286/24.NE) bestätigt.

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OVG entscheidet erstes Verfahren über Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage nach dem Landesplanungsgesetz

Die auf einer Anweisung der Bezirksregierung Arnsberg beruhende Aussetzung eines Genehmi­gungsverfahrens für eine Windenergieanlage durch den Kreis Soest ist aller Voraussicht nach (offensichtlich) rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungs­gericht heute entschieden und damit einem Eilantrag der Betreiberin stattgegeben.

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