Früherer Betreiber der Pferdepension Auehof in Mülheim auch beim OVG erfolglos
Die von der Stadt Mülheim an der Ruhr gegenüber dem früheren Betreiber der Pferdepension Auehof in Mülheim an der Ruhr getroffenen tierschutzrechtlichen Anordnungen müssen weiterhin umgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. Nachdem die Stadt bei ihren wiederholten Kontrollen jedes Mal…