Die Anordnung von Distanzunterricht in Bremer Schulen (homeschooling) ist mitbestimmungspflichtig
Der für das Personalvertretungsrecht zuständige 6. Senat des Oberverwaltungs- gerichts der Freien Hansestadt Bremen hat mit Beschluss vom 22. Februar 2023 festgestellt, dass der von der Senatorin für Kinder und Bildung angeordnete Dist- anzunterricht der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 66 Abs. 1 Buchstabe b) des Bremischen Personalvertretungsgesetzes (BremPersVG) unterliegt.Anlass…