OVG Berlin-Brandenburg

    Palästina-Protestcamp darf zurück vors Kanzleramt – Lärmverbot bleibt bestehen

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein palästinensisches Protestcamp bis zum 19. Juli 2025 wieder auf die Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt zurückkehren darf, allerdings ohne lärmverursachende Hilfsmittel. Die polizeiliche Verlegung der Versammlung auf den Washingtonplatz wurde wegen fehlender Prüfung milderer Maßnahmen als unverhältnismäßig eingestuft.

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    Trinkwasser-Obergrenzen des Wasserverbands Strausberg-Erkner teils rechtswidrig

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zentrale Regelungen der Wasserversorgungssatzung des Wasserverbands Strausberg-Erkner für rechtswidrig erklärt, da sie zu unbestimmt seien und keine klaren Maßstäbe zur Festsetzung individueller Trinkwassermengen enthielten. Rechtmäßig bleibt jedoch die Möglichkeit des Verbands, in Mangelsituationen Einschränkungen wie Bewässerungsverbote zu verhängen.

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    Vorkaufsrecht: Berliner Abwendungsvereinbarungen bleiben gültig

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Abwendungsvereinbarungen zur Vermeidung des Vorkaufsrechts in den sozialen Erhaltungsgebieten „Boxhagener Platz“, „Falkplatz“, „Luisenstadt“ und „Graefestraße“ weiterhin wirksam sind. Immobiliengesellschaften hatten argumentiert, die Verträge seien nach einem späteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichtig oder kündbar – dem folgte das Gericht nicht.

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