Bundesregierung darf Aufnahmeverfahren für Afghanistan vorerst aussetzen
Das Oberverwaltungsgericht hat die Aussetzung des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der „Überbrückungsliste“ bzw. des „Ortskräfteverfahrens“ durch die Bundesregierung bestätigt. Die Erklärung einer Aufnahmebereitschaft vermittelt nach Auffassung des Gerichts keinen Visumanspruch, sondern ist lediglich eine politische Entscheidung ohne individuelle Rechtswirkung.