OVG Berlin-Brandenburg

Gaza-Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt ist weiterhin eine Versammlung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; Foto: Georg Slickers CC BY-SA 3.0 Das auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt befindliche Protestcamp ist weiterhin als eine Versammlung anzusehen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die Polizei hatte mit Bescheid vom 21. August 2025 festgestellt, dass die angemeldete Zusammenkunft nicht mehr die Eigenschaft…

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Palästina-Protestcamp darf zurück vors Kanzleramt – Lärmverbot bleibt bestehen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein palästinensisches Protestcamp bis zum 19. Juli 2025 wieder auf die Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt zurückkehren darf, allerdings ohne lärmverursachende Hilfsmittel. Die polizeiliche Verlegung der Versammlung auf den Washingtonplatz wurde wegen fehlender Prüfung milderer Maßnahmen als unverhältnismäßig eingestuft.

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Trinkwasser-Obergrenzen des Wasserverbands Strausberg-Erkner teils rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zentrale Regelungen der Wasserversorgungssatzung des Wasserverbands Strausberg-Erkner für rechtswidrig erklärt, da sie zu unbestimmt seien und keine klaren Maßstäbe zur Festsetzung individueller Trinkwassermengen enthielten. Rechtmäßig bleibt jedoch die Möglichkeit des Verbands, in Mangelsituationen Einschränkungen wie Bewässerungsverbote zu verhängen.

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