Flughafen BER muss Schallschutzkosten nicht vollständig tragen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage privater Grundstückseigentümer auf höhere Kostenübernahme für passiven Schallschutz durch den Flughafen BER abgewiesen. Erstattet werden nur die sogenannten Differenzkosten, da die Bauherren ihre Anträge verspätet gestellt und Vorgaben des Bebauungsplans nicht beachtet hatten.