Beamtenbesoldung in Berlin: Gericht bestätigt Pflicht zur erneuten Rüge
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Beamte nach gesetzgeberischen Korrekturmaßnahmen zur Besoldung erneut einen Besoldungswiderspruch einlegen müssen. Ein früherer Widerspruch reicht nicht aus, wenn der Gesetzgeber das Alimentationsniveau anpasst. Die Berufung einer pensionierten Berliner Beamtin blieb damit erfolglos.