Fiat 500 beschädigt: Stadt Frankfurt am Main muss Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle leisten
Es ist nicht pflichtwidrig, wenn die Stadt Frankfurt am Main ihre Dienstanweisung für die Baumkontrolle an der sog. FLL-Richtlinie orientiert und grundsätzlich auch ältere, geschädigte Bäume im öffentlichen Straßenbereich nur einmal jährlich kontrolliert. In begründeten Fällen sind allerdings kürzere Intervalle und besondere Untersuchungen erforderlich. Da die Stadt hier trotz sichtbarer…