Verletztenrente wird auch bei unfallbedingten Erwerbseinbußen auf Altersrente angerechnet
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch dann auf die Altersrente anzurechnen, wenn unfallbedingte Erwerbseinbußen zu geringeren Rentenanwartschaften geführt haben. Das Sächsische Landessozialgericht sah darin keinen verfassungswidrigen Nachteil und wies die Klage ab.