Aktienentzug in NS-Zeit: Vermögensgesetz findet Anwendung
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass NS-verfolgungsbedingte Verluste von Aktien an einer Bank mit Sitz in Berlin-Ost auch dann Wiedergutmachungsansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen können, wenn der Sitz erst später in den Westen verlegt wurde. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen.