BVerwG: Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 1. Februar 2019 ausgesprochene Verbot eines Verlages und einer Musikproduktionsfirma als Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26. Januar 2022 entschieden. Die Klägerinnen sind Wirtschaftsvereinigungen in der Rechtsform der GmbH. Das BMI verbot…