Bundesgerichtshof zieht klare Grenze: PAYBACK-Punkte über 1 € bei Hörgeräten verboten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Publikumswerbung für Medizinprodukte – wie etwa Hörgeräte – eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € unzulässig ist. Die Wertgrenze für zulässige Werbegaben liegt bei geringwertigen Kleinigkeiten und darf die Grenze von 1 € nicht überschreiten.