Heckspoiler an Range Rover beschädigt: Waschanlagenbetreiber haftet bei Beschädigung von “marktgängigen” Fahrzeugen
Der unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden.