Prof. Dr. Harald Jatzke tritt am Bundesfinanzhof in den Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke tritt mit Ablauf des Monats September 2024 in den Ruhestand.
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Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke tritt mit Ablauf des Monats September 2024 in den Ruhestand.
Ab September 2024 stellt der Bundesfinanzhof unter Mitwirkung des Bundesarchivs die Aufbewahrung seiner Unterlagen auf eine rein elektronische Verwahrung um. Nach der Beendigung eines Gerichtsverfahrens werden die damit verbundenen Unterlagen vollautomatisch in einem zentralen elektronischen Zwischenarchiv –dem Digitalen Zwischenarchiv des Bundes– gespeichert und dort bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist verwahrt.
Eine Delegation des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes unter der Leitung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Prof. Dr. Rudolf Thienel hat am 18. und 19. September 2024 den Bundesfinanzhof besucht. Dessen Präsident Dr. Hans-Josef Thesling begrüßte die Gäste zu den diesjährigen Fachgesprächen, mit denen eine langjährige Tradition fortgeführt wird.Die Gespräche, die dem Fachaustausch zu…
Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13.03.2024 – I R 1/20 entschieden.
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher mit Beschluss vom 08.05. 2024 – VIII R 9/23 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.
Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater.
Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt – dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 – II R 27/21 entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.02.2024 – VI R 21/21 für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt.
Der BFH hat nun klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom FA grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dies gilt ungeachtet der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.01.2024 - VII R 34/22 entschieden, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen…
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.02.2024 – VI R 25/21 entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor…