Hengeler Mueller vertritt Landwärme erfolgreich in EuG-Verfahren zur schwedischen Biomethan-Förderung
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat auf die Klage des deutschen Biomethan-Unternehmens Landwärme GmbH die Genehmigungen der Europäischen Kommission zu schwedischen Beihilfeprogrammen für Biomethan für nichtig erklärt (EuG Rechtssache T-626/20 - Landwärme/Kommission). Schweden gewährt Beihilfen für die Nutzung von Biomethan zur Wärmeerzeugung und als Kraftstoff. Die schwedischen Beihilfeprogramme, die…