BGH zu Geheimhaltungsstufe des „Wambach-Berichtes“
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die namens sowie "in Rechtsnachfolge" des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ("Wirecard-Untersuchungsausschuss") eingelegte Beschwerde gegen einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs verworfen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte einen Antrag des Untersuchungsausschusses abgelehnt, die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades GEHEIM für zulässig zu erklären…