Die Rechtshilfe wird EU-weit digitalisiert
Der 1. Mai 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung in der justiziellen Zusammenarbeit in Europa. Grenzüberschreitende Rechtshilfeersuchen im Rahmen der europäischen Rechtshilfeverordnungen in Zivil- und Handelssachen sind zwischen den Mitgliedstaaten ab diesem Zeitpunkt elektronisch zu übermitteln.