Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutsch-iranischen Staatsangehörigen Babak J. erhoben.

Der Angeschuldigte ist der versuchten Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 StGB) sowie der versuchten Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im November 2022 erhielt Babak J. von einem Mittelsmann im Iran, der wiederum im Auftrag nicht näher bekannter staatlicher iranischer Stellen agierte, die Anweisung, einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen zu verüben. Babak J. ging davon aus, es handele sich um die Synagoge in Dortmund.

Am 16. November 2022 forderte er einen Bekannten auf, gemeinsam mit ihm die Dortmunder Synagoge mit Hilfe eines sogenannten „Molotow“-Cocktails in Brand zu setzen. Dieses Ansinnen lehnte der Bekannte ab. Nachdem ihm sein Auftraggeber als konkretes Anschlagsziel nunmehr die Synagoge in Bochum genannt hatte, warf der Angeschuldigte am darauffolgenden Tag in Bochum einen Brandansatz auf ein Schulgebäude, das an die dort gelegene Synagoge unmittelbar angrenzt. Von einem Angriff gegen die gut überwachte Synagoge in Bochum selbst sah der Angeschuldigte aus Furcht vor Entdeckung ab.

Babak J. befindet sich seit dem 18. November 2022 in Untersuchungshaft.

Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund und seit dem 28. Dezember 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 2. Dezember 2022 übernommen.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 11. Mai 2023

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