Am Dienstag, dem 25.01.2022, hat der Bundesminister der Justiz Dr. Hans-Josef Thesling in Berlin die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ausgehändigt.
Er übernimmt als zwölfter Präsident des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen die Nachfolge des Ende Juli 2020 in den Ruhestand getretenen Prof. Dr. h.c. Mellinghoff und den Vorsitz des IX. Senats, der für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie der gewerblichen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist.

Dr. Thesling begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und einer knapp einjährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei Ende 1989 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier wurde er zunächst dem Finanzamt Erkelenz zugewiesen und war ab Mitte 1991 als Sachgebietsleiter und zuletzt als Hauptsachgebietsleiter der Amtsbetriebsprüfung beim Finanzamt Bergheim tätig.

Im Anschluss an eine einjährige Abordnung wechselte Dr. Thesling in die Finanzgerichtsbarkeit und war bis August 2005 – unterbrochen durch eine eineinhalbjährige Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen – beim Finanzgericht Düsseldorf tätig.

Nach elf Jahren als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen kehrte er im September 2016 als Präsident an das Finanzgericht Düsseldorf zurück.

Seit Dezember 2018 leitete er dann bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs die Abteilung für Personal und Recht im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 25. Januar 2022

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