Keine Klagebefugnis: Brandschutzklage für Tunnel bei „Stuttgart 21“ abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverbandsklage zum Brandschutz im Tunnel des Projekts „Stuttgart 21“ als unzulässig abgewiesen. Brandschutzvorschriften im Eisenbahnrecht seien keine umweltbezogenen Regelungen, weshalb der Verein nicht klagebefugt sei.