BVerwG: Netzgebiet eines Grundversorgers nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Räumliche Abgrenzung des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 36 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erlegt Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, bestimmte Pflichten auf. Grundversorger in diesem Sinne ist nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen…