
Köln, 2. November 2026 (JPD) – Das Landgericht Köln hat einer 86-jährigen Frau nach einem Sturz auf einem Bürgersteig 11.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ein damals 13-jähriger E-Scooter-Fahrer und seine Eltern wurden zur Zahlung verurteilt. Nach dem Urteil vom 5. November 2025 genügt es für eine Haftung, dass die Fahrweise des Jungen den Sturz verursacht hat. Eine körperliche Berührung ist nicht erforderlich.
Die Seniorin war im August 2024 gestürzt, als der Junge mit seiner achtjährigen Schwester auf einem E-Scooter zu nah an ihr vorbeifuhr. Sie erlitt unter anderem Beckenbrüche und musste fast zwei Monate stationär behandelt werden. Auch danach litt sie unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme sah das Gericht den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vorbeifahrt und dem Sturz als erwiesen an. Der Junge habe zudem mehrfach gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verstoßen. E-Scooter dürfen weder auf Gehwegen noch von Personen unter 14 Jahren gefahren werden. Auch die Mitnahme einer weiteren Person ist untersagt.
Aktenzeichen: LG Köln, Urteil vom 5. November 2025 – 4 O 319/24






