23. Oktober 2026: BGH zu Aufklärungspflichten beim Hausverkauf – Corona-Hilfen vor dem VG Würzburg

KARLSRUHE/WÜRZBURG (JPD) – Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit den Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf. Um 9.45 Uhr verhandelt der V. Zivilsenat (Az. V ZR 3/26) darüber, ob Verkäufer ungefragt offenlegen müssen, dass sie einen früheren Gebäudemangel in Eigenleistung beseitigt haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift. Eine Urteilsverkündung ist für heute nicht angekündigt.

Auch vor dem Verwaltungsgericht Würzburg stehen mehrere Verfahren von wirtschaftlicher Bedeutung an. Ab 9 Uhr verhandelt das Gericht über die Ablehnung und Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Umsatzeinbußen tatsächlich coronabedingt waren und ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungshilfen vorlagen. Weitere Verfahren betreffen die Dezemberhilfe.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner