Eilantrag gescheitert: Manuel Hagel darf Berliner Linke scharf kritisieren

Stuttgart, 22. Oktober 2026 (JPD) – Der Landesverband Berlin der Partei Die Linke ist mit einem Eilantrag gegen öffentliche Äußerungen des baden-württembergischen Innenministers Manuel Hagel (CDU) gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass die umstrittenen Aussagen dem parteipolitischen Meinungskampf zuzurechnen und von der Meinungsfreiheit geschützt seien.

Hagel hatte der Berliner Linken in einem Zeitungsartikel unter anderem vorgeworfen, die innere Sicherheit zu ruinieren und der Polizei Befugnisse nehmen zu wollen. Die Partei verlangte daraufhin vom Land Baden-Württemberg, die Äußerungen zu unterbinden.

Nach Auffassung des Gerichts handelte Hagel dabei nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker. Er habe weder die Autorität seines Ministeramtes beansprucht noch staatliche Ressourcen eingesetzt. Auch die Bezeichnung als Innenminister durch die Zeitung begründe keinen amtlichen Charakter seiner Aussagen.

Das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot sei deshalb nicht anwendbar. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Oktober 2026 – 1 K 10629/26.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner