Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von 38 tegut-Märkten durch REWE unter Auflagen

Bonn, 14. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. REWE verpflichtete sich, für vier Jahre auf den Erwerb zweier weiterer Standorte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern zu verzichten. Ursprünglich hatte der Konzern die Übernahme von 40 Märkten sowie zwei Immobilien angemeldet.

Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde hätte das Vorhaben ohne die Zusagen in drei lokalen Markträumen in Hessen zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs geführt. Das Erwerbsverbot gilt für die gesamte REWE-Gruppe und umfasst auch den Abschluss von Anschlussmietverträgen.

Auf den bundesweiten Beschaffungsmärkten erwartet das Bundeskartellamt dagegen keine erhebliche Wettbewerbsbehinderung. Zugleich verwies die Behörde auf die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Auf EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe und ALDI entfallen inzwischen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner