
Celle, 14. Oktober 2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht Celle hat den Beschluss der Volkswagen-Hauptversammlung vom 22. Juli 2021 über die Zustimmung zum Haftungsvergleich mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Rupert Stadler für nichtig erklärt. Damit hatten zwei Anlegerschutzvereine mit ihrer Klage gegen den Beschluss Erfolg.
Volkswagen hatte den Vergleich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geschlossen. Der Aufsichtsrat hatte die Vereinbarung unter anderem mit der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit Stadlers begründet.
Nach Auffassung des 9. Zivilsenats waren die Auskünfte gegenüber den Aktionären zu den Vermögensverhältnissen Stadlers jedoch unzureichend. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch dessen Vermögen gedeckt gewesen wären. Zudem sei nicht hinreichend deutlich geworden, ob der Aufsichtsrat selbst über die erforderlichen Informationen verfügt habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Volkswagen kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
OLG Celle, Urteil vom 14. Oktober 2026 – 9 U 93/22


