
Karlsruhe, 7. Oktober 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen ein weiteres mutmaßliches Mitglied der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ in Vollzug setzen lassen. Der eritreische Staatsangehörige Menkm W. wurde am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
Dem Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie Landfriedensbruch vorgeworfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gehört Menkm W. zu den Mitgründern der im August 2022 entstandenen „Brigade N’Hamedu Deutschland“ und soll innerhalb der Gruppierung eine führende Rolle übernommen haben.
Die Vereinigung soll das Ziel verfolgt haben, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Dabei soll sie auch gewaltsam gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung in Deutschland vorgegangen sein. Bei Ausschreitungen in Gießen und Stuttgart in den Jahren 2022 und 2023 wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft zahlreiche Polizeibeamte und mehrere Veranstaltungsteilnehmer zum Teil erheblich verletzt.
Menkm W. soll als Sprecher der Vereinigung aufgetreten und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt gewesen sein. An Ausschreitungen am 20. August 2022 in Gießen habe er nach dem Tatvorwurf auch selbst aktiv teilgenommen.
Der Beschuldigte befindet sich bereits wegen einer anderen Sache in Strafhaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl in Vollzug und notierte Überhaft.
Zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ waren bereits am 15. September 2026 festgenommen worden und befinden sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.





