Klassenfahrt nach Spiekeroog: Schule muss autistischen Schüler teilnehmen lassen

Düsseldorf, 05.10.2026 (JPD) – Eine Grundschule in Voerde durfte einen neunjährigen Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung und ADHS nicht von einer fünftägigen Klassenfahrt nach Spiekeroog ausschließen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab einem Eilantrag des Kindes statt.

Die Schule hatte den Ausschluss mit einer möglichen Eigen- und Fremdgefährdung begründet. Nach ihrer Einschätzung könne die erforderliche Aufsicht auch bei einer 1:1-Betreuung durch eine Integrationskraft nicht zuverlässig gewährleistet werden.

Das VG hielt den Ausschluss jedoch für nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Er verletze das Recht des Kindes auf schulische Bildung und diskriminierungsfreie Teilhabe.

Entscheidend war nach Auffassung der Kammer, dass die Eltern inzwischen eine durchgehende Betreuung durch eine Integrationskraft organisiert hatten. Diese könne die Aufsicht während der Klassenfahrt zuverlässig übernehmen. Schulorganisatorische Schwierigkeiten müsse die Schule hinnehmen.

Das Gericht betonte zudem, dass es Sache der Schule sei, einem neurodivergenten Schüler die Teilnahme an einer Schulfahrt zu ermöglichen und dabei auf seine behinderungsbedingten Besonderheiten Rücksicht zu nehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Aktenzeichen: VG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2026 – 18 L 2965/26

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