Ehemaliges KZ-Krematorium in Büren-Wewelsburg bleibt Baudenkmal

Münster, 01.10.2026 (JPD) – Das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren-Wewelsburg darf als Baudenkmal geschützt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Berufung des Eigentümers gegen die Eintragung in die Denkmalliste zurückgewiesen.

Das Gebäude wurde von Herbst 1942 bis zur Auflösung des Konzentrationslagers Niederhagen im April 1943 als Krematorium genutzt. Die Stadt Büren hatte den Gebäudeteil 2024 unter Denkmalschutz gestellt. Der Eigentümer wandte dagegen ein, umfangreiche spätere Umbauten hätten den historischen Aussagewert beseitigt.

Dem folgte das OVG nicht. Trotz fehlender typischer Elemente wie Ofen und Schornstein sei noch ausreichend historische Bausubstanz vorhanden. Dazu zählten drei Außenmauern sowie die Dachform und -konstruktion. In Verbindung mit historischen Fotos, Bauzeichnungen, Zeugenaussagen und dem örtlichen Kontext lasse sich die frühere Nutzung weiterhin nachvollziehen.

Der Gebäudeteil sei ein wichtiges Zeugnis der nationalsozialistischen Geschichte und habe auch wissenschaftliche Bedeutung. Ein Denkmalwert könne sich nicht nur aus der Architektur, sondern auch aus der historischen Nutzung und dem Zusammenhang mit anderen Quellen ergeben.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2026 – 10 A 1617/25
Vorinstanz: VG Minden – 9 K 576/24

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