OVG Thüringen erklärt Regionalplan Windenergie für Ostthüringen für unwirksam

Weimar, 29.09.2026 (JPD) – Der Regionalplan Ostthüringen – Sachlicher Teilplan „Windenergie“ – aus dem Jahr 2020 ist unwirksam. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat den Plan in zwei Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.

Der 5. Senat beanstandete einen materiellen Abwägungsfehler. Die pauschale Einstufung von nach DDR-Recht ausgewiesenen und übergeleiteten Landschaftsschutzgebieten als harte Tabuzonen für Windenergie sei fehlerhaft.

Nach Auffassung des Gerichts hätte für jedes Landschaftsschutzgebiet geprüft werden müssen, ob und in welchem Umfang dessen konkreter Schutzzweck einer Windenergienutzung entgegensteht. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen habe nicht hinreichend dokumentiert, dass eine solche Einzelfallprüfung tatsächlich erfolgt sei.

Die Abwägungsfehler seien erheblich, weil sie offensichtlich gewesen und für das Abwägungsergebnis von Bedeutung seien.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Aktenzeichen: 5 N 54/26 und 5 N 55/26

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