
München, 28.09.2026 (JPD) – Ein Nachbar durfte sich gegen körperliche Angriffe einer Nachbarin mit mehreren Schubsern verteidigen. Das Amtsgericht München hat eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen und die Gegenwehr als durch Notwehr gerechtfertigt angesehen.
Ausgangspunkt war ein langjähriger Nachbarschaftsstreit. Im Oktober 2023 kam es erneut zu einer Auseinandersetzung. Die Klägerin behauptete, von ihrem Nachbarn getreten, geschlagen und mehrfach geschubst worden zu sein. Sie verlangte 909 Euro Arztkosten sowie 3.000 Euro Schmerzensgeld.
Nach Auswertung einer Videoaufnahme kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Klägerin die körperliche Auseinandersetzung maßgeblich selbst vorangetrieben hatte. Der Beklagte habe sie zunächst aufgefordert, Abstand zu halten. Nachdem die Klägerin seine Hand weggeschlagen und ihm später ins Gesicht geschlagen habe, habe er sie von sich weggeschubst.
Diese Schubser seien zur Abwehr gegenwärtiger rechtswidriger Angriffe gerechtfertigt gewesen. Eine Notwehrprovokation durch den Beklagten konnte das Gericht nicht feststellen. Vielmehr habe dieser versucht, die Situation verbal und durch Gesten zu entschärfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2026, Az. 172 C 4529/26






