Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kostet Unternehmen fast 86 Milliarden Euro

Köln, 30. August 2026 (JPD). Deutsche Arbeitgeber haben im vergangenen Jahr rund 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Das geht aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Seit 2020 sind die Kosten damit um mehr als 21 Milliarden Euro gestiegen.

Von den Gesamtkosten entfielen 72,5 Milliarden Euro auf die fortgezahlten Bruttoentgelte. Weitere 13,1 Milliarden Euro mussten die Arbeitgeber als Sozialbeiträge für ihre erkrankten Beschäftigten aufbringen. Innerhalb von 15 Jahren haben sich die nominalen Aufwendungen nach Angaben des IW mehr als verdoppelt.

Für den Anstieg gibt es mehrere Gründe. Zum einen sind mit den Löhnen auch die Kosten der Entgeltfortzahlung gestiegen. Zum anderen hat die wachsende Zahl der Beschäftigten dazu geführt, dass mehr Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.

Hinzu kommt ein gestiegener Krankenstand. Seit der Einführung der elektronischen Erfassung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Jahr 2022 liegt dieser nach Angaben des IW deutlich über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Ob tatsächlich mehr Beschäftigte krankheitsbedingt fehlen oder die höheren Werte zumindest teilweise auf eine vollständigere Erfassung zurückzuführen sind, ist dem Institut zufolge nicht abschließend geklärt.

Auch der demografische Wandel könnte eine Rolle spielen. Ältere Beschäftigte leiden häufiger unter Muskel- und Skeletterkrankungen, die oftmals längere Genesungszeiten nach sich ziehen. Zudem haben psychische Erkrankungen an Bedeutung gewonnen. Sie machen laut IW zwar weniger als fünf Prozent aller Krankheitsfälle aus, sind aber für rund 13 Prozent der krankheitsbedingten Ausfalltage verantwortlich.

Die Bundesregierung plant unterdessen Änderungen bei den Regeln zur Krankschreibung. Die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen soll abgeschafft werden. Zudem sollen Arbeitnehmer verpflichtet werden, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen.

IW-Ökonom Jochen Pimpertz bezweifelt allerdings, dass sich der Krankenstand dadurch wesentlich verändern lässt. Arbeitgeber können bereits nach geltendem Recht ab dem ersten Fehltag eine Bescheinigung verlangen. Ob sie davon Gebrauch machen, hängt bislang von den betrieblichen Regelungen ab.

Ein Verzicht auf eine sofortige Attestpflicht könne angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands weiterhin sinnvoll sein, erklärte Pimpertz. Ein kulanter Umgang mit der Vorlagepflicht beruhe jedoch auf gegenseitigem Vertrauen und setze einen verantwortungsvollen Umgang durch die Beschäftigten voraus.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner