
München, 22. Juli 2026 (JPD). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine im Haushaltsgesetz 2022 vorgesehene Kreditermächtigung über bis zu 5,8 Milliarden Euro für nichtig erklärt. Die Regelung verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die Schuldenbremse der Bayerischen Verfassung.
Damit hatte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag in einem Verfahren über eine verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit teilweise Erfolg. Ihre weitergehenden Anträge gegen das Haushaltsgesetz insgesamt, einzelne Haushaltspläne und die Hightech Agenda Plus blieben dagegen erfolglos.
Corona-Pandemie war weiterhin eine Notlage
Die Kreditermächtigung sollte Ausgaben für das Corona-Investitionsprogramm, den Sonderfonds Corona-Pandemie und die Hightech Agenda Plus finanzieren. Tatsächlich wurde sie im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommen.
Nach der Entscheidung lag im April 2022 zwar weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Bayerischen Verfassung vor. Die Corona-Pandemie habe sich der staatlichen Kontrolle entzogen und die Finanzlage des Freistaats erheblich beeinträchtigt.
Für eine Ausnahme von der Schuldenbremse müsse jedoch zusätzlich ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Notlage und der vorgesehenen Kreditaufnahme bestehen. Der Gesetzgeber müsse nachvollziehbar darlegen, dass die Kredite gerade der Bewältigung der konkreten Notsituation dienten.
Begründung nicht mehr hinreichend aktuell
Diesen Anforderungen genügte das Gesetzgebungsverfahren nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs nicht. Die Begründung des Gesetzentwurfs vom Dezember 2021 sei bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes im April 2022 nicht mehr ausreichend aktuell gewesen.
In der Zwischenzeit hätten sich sowohl die pandemische Lage als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Das Gericht verwies insbesondere auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die stark gestiegene Inflation. Der Haushaltsgesetzgeber hätte seine Begründung deshalb ergänzen oder erläutern müssen, weshalb die ursprünglichen Einschätzungen weiterhin tragfähig seien.
Haushaltsgesetz formell ordnungsgemäß
Keinen Erfolg hatte die AfD-Fraktion mit dem Vorwurf, das Haushaltsgesetz sei wegen einer Verletzung ihrer parlamentarischen Rechte insgesamt verfassungswidrig zustande gekommen.
Die Staatsregierung durfte sich nach Auffassung des Gerichts während der parlamentarischen Beratungen zu Anträgen und Handlungen der Fraktionen äußern und auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen. Sie sei dabei nicht zur Neutralität, wohl aber zu Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet.






