Asyl- und Einbürgerungsklagen belasten Verwaltungsgericht Gießen

Gießen, 21. Juli 2026 (JPD). Das Verwaltungsgericht Gießen hat seine Erledigungszahlen trotz gestiegener Eingänge und hoher Arbeitsbelastung erhöht. Nach Angaben des Gerichts konnten zugleich die Verfahrenslaufzeiten verkürzt werden. Ende 2025 waren an dem zweitgrößten Verwaltungsgericht Hessens 38 Richterinnen und Richter in zehn Kammern sowie weitere 38 Beschäftigte tätig.

Mehr Asyl- und Einbürgerungsverfahren

Im Jahr 2025 gingen beim Gericht 5.428 Asylverfahren ein. Die durchschnittliche Dauer der asylrechtlichen Klageverfahren betrug 12,4 Monate und lag damit unter dem hessischen Durchschnitt von rund 16,5 Monaten. Die richterliche Auslastungsquote erreichte am Verwaltungsgericht Gießen rund 142 Prozent.

Außerhalb des Asylrechts stiegen die Eingänge gegenüber 2024 um rund 31 Prozent. Unter anderem gingen etwa 200 auf Einbürgerung gerichtete Klagen ein, bei denen es sich überwiegend um Untätigkeitsklagen handelte. Hinzu kamen rund 200 Verfahren zur Bewilligung oder Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen.

Corona-Hilfen und Musterung beschäftigen das Gericht

Nach dem Ende des hessischen Moratoriums zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechnet das Gericht mit einer hohen Zahl weiterer Klagen. Ein zusätzliches Klageaufkommen könnte sich aus der seit Januar 2026 geltenden Pflicht zum Erscheinen bei der Musterung ergeben. Erste Verfahren, in denen eine Entscheidung über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bereits vor der Musterung verlangt wird, sind anhängig.

Zu den weiteren anhängigen Verfahren gehören ein Rechtsstreit über die Arbeitszeiterfassung verbeamteter Lehrkräfte (Az. 5 K 2408/25.GI), ein bodenschutzrechtliches Verfahren zum Neubau der A 49 (Az. 6 K 3256/23.GI) und eine Schadenersatzklage des Bundes über 448,75 Euro gegen einen Klimaaktivisten wegen einer Autobahnsperrung (Az. 6 K 306/25.GI).

Außerdem sind rund 100 Verfahren zum Rundfunkbeitrag und etwa 250 staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren anhängig. Bei Letzteren handelt es sich weit überwiegend um Untätigkeitsklagen; Einbürgerungsanträge werden nach Angaben des Gerichts regelmäßig erst nach frühestens zwei Jahren bearbeitet.

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