Bundeskartellamt verhängt 11,9 Millionen Euro Bußgeld im Reifenhandel

Bonn, 21. Juli 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat gegen die Maxxis International GmbH, die Best4Tires Berlin GmbH, die Reifen Müller GmbH & Co. KG sowie einen Verantwortlichen Geldbußen von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen die freie Preisbildung auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt haben.

Maxxis ist Alleinimporteur von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber in Deutschland. Zu dessen Produkten gehören die Marken Maxxis und CST. Das Verfahren wurde durch den Kooperationsantrag eines weiteren Reifengroßhändlers ausgelöst.

Margengarantien und Überwachung der Verkaufspreise

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts schloss Maxxis ab dem Jahreswechsel 2015/2016 sogenannte Margengarantievereinbarungen mit Großhändlern. Diese sollten bestimmte Gewinnspannen sichern und waren mit der Erwartung verbunden, dass die Händler insbesondere auf der Plattform Tyre24 nicht als Preisführer auftraten.

Daneben überwachte Maxxis die tatsächlichen Verkaufspreise und intervenierte bei aus Sicht des Unternehmens zu niedrigen Angeboten. Die Preismoderation wurde nach Einleitung des Kartellverfahrens eingestellt. Noch bestehende Margengarantievereinbarungen kündigte Maxxis im Juli 2024.

Auch Best4Tires Berlin und Reifen Müller wurden bebußt. Ihre Rechtsvorgänger beziehungsweise die Unternehmen selbst sollen auf die Vereinbarungen gedrängt und von Ausgleichszahlungen profitiert haben.

Bei der Höhe der Bußgelder berücksichtigte das Bundeskartellamt die Kooperation von Maxxis und Best4Tires Berlin. Maxxis und Reifen Müller stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden; zuständig wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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