Wegen Terrormitgliedschaft verurteilter Syrer darf abgeschoben werden

Düsseldorf, 20. Juli 2026 (JPD). Die Landeshauptstadt Düsseldorf durfte einem syrischen Straftäter die Abschiebung androhen und ein 20-jähriges Einreiseverbot verhängen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag des Mannes abgelehnt.

Der Syrer war 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge in 19 Fällen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Gericht sieht weiterhin Wiederholungsgefahr

Das zuvor anerkannte Abschiebungsverbot war wegen der veränderten Lage in Syrien widerrufen worden. Sowohl ein Eilantrag vor der zuständigen Asylkammer als auch die Klage in der Hauptsache blieben erfolglos. Nach Auffassung der 8. Kammer bestehen auch derzeit keine Abschiebungsverbote.

Die familiären Bindungen zu seiner Ehefrau und den vier in Deutschland lebenden Kindern müssten hinter dem Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten. Der Mann habe seine Taten bis heute bestritten und seine Vergangenheit nicht aufgearbeitet. Deshalb bestehe weiterhin die Gefahr, dass er sich erneut einem bewaffneten Kampf anschließe.

Der Syrer war nach den gerichtlichen Feststellungen 2013 Mitglied einer jihadistischen Kampfgruppe und an der Einnahme der syrischen Stadt Raqqa beteiligt. Er wirkte an der Gefangennahme von etwa 40 Menschen mit, von denen mindestens 19 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden.

Einreiseverbot für 20 Jahre bestätigt

Das auf 20 Jahre befristete Wiedereinreiseverbot sei zur Abwehr einer terroristischen Gefahr und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt und ermessensfehlerfrei verfügt worden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2026, Az. 8 L 1127/26

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