
Celle, 20. Juli 2026 (JPD). Das Oberlandesgericht Celle hat der Stadt Wunstorf die Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens über Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung auferlegt. Der Vergabesenat ging davon aus, dass die sofortige Beschwerde eines Berliner Planungsbüros gegen die Zurückweisung seines Nachprüfungsantrags voraussichtlich Erfolg gehabt hätte.
Die Stadt hatte beabsichtigt, den Auftrag an ein Planungsbüro aus Hannover zu vergeben. Das Berliner Büro rügte die Entscheidung zunächst vor der Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg, blieb dort jedoch erfolglos und legte anschließend sofortige Beschwerde ein.
Fehler bei Kriterien und Angebotsbewertung
Das Oberlandesgericht verlängerte zunächst die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Nach seiner vorläufigen Einschätzung beruhte die geplante Zuschlagserteilung auf mehreren Vergabefehlern. Beanstandet wurden sowohl die Formulierung eines Bewertungskriteriums als auch die Bewertung des Angebots des Berliner Büros.
Die Stadt setzte das Vergabeverfahren daraufhin in den Stand vor der Angebotsabgabe zurück. Das Planungsbüro erklärte das Nachprüfungsverfahren anschließend für erledigt. Der Vergabesenat entschied daher nur noch über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens.
Oberlandesgericht Celle, Az. 13 Verg 3/26



