Corona-Verordnungen: Anzeige gegen Ministerin, Staatssekretärin und OVG-Richter bleibt ohne Folgen

Görlitz, 7. Juli 2026 (JPD). Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Prüfung einer Strafanzeige im Zusammenhang mit sächsischen Corona-Verordnungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Die Anzeige richtete sich unter anderem gegen eine Staatsministerin und eine Staatssekretärin wegen des Erlasses der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung im November 2021 sowie gegen Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wegen gerichtlicher Entscheidungen auf Grundlage dieser Regelungen.

Den angezeigten Personen waren unter anderem Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vorgeworfen worden. Nach Prüfung der relevanten Unterlagen sah die Staatsanwaltschaft jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten.

Nach Angaben der Behörde ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die angezeigte Staatsministerin oder die Staatssekretärin in strafrechtlich relevanter Weise auf nachgeordnete Behörden oder Bedienstete eingewirkt hätten.

Auch die Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Verfahrensunterlagen trug nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keinen Tatverdacht gegen die angezeigten Richter. Insbesondere hätten sich aus den Akten keine Anhaltspunkte für willkürliche oder sachfremde Erwägungen bei der Urteilsfindung ergeben.

Damit bleibt die Strafanzeige ohne strafrechtliche Ermittlungen gegen die angezeigten Regierungsmitglieder und Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts.

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