
Hamburg, 2. Juli 2026 (JPD). Dr. Esther Rosenboom ist neue Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek. Die 47-Jährige erhielt ihre Ernennungsurkunde von Hamburgs Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Anna Gallina. Sie folgt auf Roger Dubbel-Kristen, der das Gericht fast 19 Jahre lang geleitet hatte und nun in den Ruhestand gegangen ist.
Rosenboom wurde 1979 in Hamburg geboren, studierte dort Rechtswissenschaften und promovierte anschließend. Auslandsaufenthalte führten sie nach Kanada, Frankreich und Dänemark. Nach dem zweiten Staatsexamen trat sie 2008 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein.
Ihre Laufbahn begann Rosenboom am Amtsgericht Hamburg-Altona, wo sie zunächst Zivil- und Strafsachen bearbeitete. 2010 wechselte sie an das Amtsgericht Hamburg und war dort als Präsidialrichterin mit Verwaltungsaufgaben betraut. Daneben übernahm sie mit einem Rechtsprechungsanteil den Vorsitz einer Abteilung für Miet- beziehungsweise Familiensachen.
2012 wurde Rosenboom an das Landgericht Hamburg abgeordnet, wo sie als Beisitzerin in der Zivilkammer 1 tätig war. Nach ihrer Rückkehr an das Amtsgericht Hamburg übernahm sie 2015 den Vorsitz einer Zivilabteilung und leitete anschließend das Umsetzungsprojekt Elektronischer Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Seit 2018 war Rosenboom erneut in der Rechtsprechung tätig und wechselte als Vorsitzende einer Familienabteilung an das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. 2020 kehrte sie an das Amtsgericht Hamburg zurück, wo sie als Erste Präsidialrichterin für Richterpersonalien zuständig war. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit durch eine sechsmonatige Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht im Jahr 2021.
Über ihr Richteramt hinaus engagierte sich Rosenboom als Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek wurde am 1. April 2002 als Stadtteilgericht für den Hamburger Nordosten errichtet. Dort arbeiten rund 175 Beschäftigte, darunter knapp 35 Richterinnen und Richter.




