
Weimar, 1. Juli 2026 (JPD). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion zur Parlamentarischen Kontrollkommission als unzulässig verworfen. Das Gericht entschied in dem Organstreitverfahren VerfGH 30/25, dass der Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Verfassungsgerichtshof eingegangen sei.
Der Antrag richtete sich gegen die Zusammensetzung und Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Dieses Gremium ist für die parlamentarische Kontrolle des Amts für Verfassungsschutz zuständig.
Nach den Vorgaben für Organstreitverfahren müssen Anträge innerhalb von sechs Monaten beim Verfassungsgerichtshof gestellt werden. In einem solchen Verfahren streiten Verfassungsorgane oder Teile von Verfassungsorganen darüber, ob ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden sind.
Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass die AfD-Fraktion diese Frist nicht eingehalten habe. Der Antrag sei erst nach Ablauf der sechsmonatigen Frist eingegangen. Eine inhaltliche Prüfung des Begehrens nahm das Gericht deshalb nicht vor.
Aktenzeichen: VerfGH 30/25


