
Magdeburg/Halle, 29. Juni 2026 (JPD). Die elektronische Akte ist nun in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts eingeführt. Dazu gehören das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) sowie die Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal. Die Gerichte entscheiden vor allem über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
Nach Angaben des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Fachanwendung des EUREKA-Fach-Verbundes eingesetzt. Diesem Verbund gehören neben Sachsen-Anhalt alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Thüringen an. Mit der Einführung der elektronischen Akte wird zugleich die Software e²A etabliert, die von Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt gemeinsam entwickelt und gepflegt wird.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger sprach von einem weiteren Etappenziel auf dem Weg zu einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Justiz. Die Einführung der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit zeige, dass die Digitalisierung der Justiz im Land weiter vorankomme. Sie dankte den Bediensteten der Gerichte sowie den IT-Fachleuten, die den Umstellungsprozess begleitet hätten.
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt, Reinhard Engshuber, erklärte, mit dem Start der führenden elektronischen Akte am Arbeitsgericht Dessau-Roßlau sei das Arbeiten mit der elektronischen Akte nun an allen vier Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht Standard. Der Wechsel von der Papierakte zur elektronischen Akte bedeute einen tiefgreifenden Wandel der täglichen Arbeitsweise sowohl im nichtrichterlichen als auch im richterlichen Dienst.
Engshuber verwies zugleich auf Herausforderungen in der Startphase. Bestimmte Abläufe könnten zunächst langsamer werden. Verfahrensbeteiligte müssten daher damit rechnen, dass gerichtliche Schreiben, Urteile oder Eingangsbestätigungen vorübergehend etwas später eingehen als üblich. Langfristig sei die elektronische Akte jedoch ein großer Gewinn für die Justiz.
Nach der vollständigen Einführung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und nun auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit laufen nach Angaben des Ministeriums die Einführungsprozesse in weiteren Bereichen der Justiz Sachsen-Anhalts weiter.






