Movie2k-Komplex: Mehr als 2,5 Millionen Euro bei Schulfreund eines Hauptbetreibers eingezogen

Dresden/Leipzig, 29. Juni 2026 (JPD). Im Verfahrenskomplex um die frühere Streaming-Plattform Movie2k wird erstmals eine gerichtlich angeordnete Einziehung in Millionenhöhe aus Taterlösen der Plattform vollstreckt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet nach eigenen Angaben die Vollstreckung gegen einen 44-jährigen Immobilienmakler aus Berlin ein. Grundlage ist ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – vom 28. April 2026.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Geldwäsche in 33 Fällen zwischen 2013 und 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich ordnete das Amtsgericht Leipzig die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.511.922,91 Euro an. Das Urteil umfasst nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft 116 Seiten und ist rechtskräftig.

Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Verurteilte nicht am Betrieb von Movie2k beteiligt. Er soll jedoch im Auftrag eines bereits rechtskräftig verurteilten Mitbetreibers der Plattform dafür zuständig gewesen sein, dessen persönliche Taterlöse aus strafbaren Urheberrechtsverletzungen ab dem Jahr 2010 verdeckt in den Wirtschaftskreislauf einzubringen.

Der Immobilienmakler verwendete die Gelder demnach unter anderem für Finanzinvestitionen im Bereich der Prozessfinanzierung zur anwaltlichen Abmahnung sogenannter „Raubkopierer“. Außerdem erwarb er über von ihm kontrollierte Gesellschaften Immobilien in Görlitz und Taucha in Sachsen, in Dahlewitz und Birkenwerder in Brandenburg, in Halberstadt in Sachsen-Anhalt sowie in Hameln in Niedersachsen. Ziel sei es gewesen, gewerbsmäßig Folgegewinne zu erzielen und Zwischenfinanzierungen für die eigene Unternehmensgruppe sicherzustellen.

Der Mann war während des Ermittlungsverfahrens am 14. November 2019 festgenommen worden und befand sich bis zum 5. August 2020 in Untersuchungshaft. Die 302 Seiten umfassende Anklage hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 18. Januar 2023 erhoben. Im nun laufenden Vollstreckungsverfahren muss die Behörde den angeordneten Wertersatzbetrag zunächst einziehen und anschließend über eine mögliche Verteilung an Geschädigte entscheiden.

Die Ermittlungen wurden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und dem Landeskriminalamt Sachsen geführt. Die Einheit befasst sich neben strukturellen und schweren Korruptionsfällen auch mit herausgehobenen Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität.

Im Movie2k-Komplex ist bereits ein weiteres Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Das Amtsgericht Leipzig hatte am 14. März 2023 einen der beiden Hauptbetreiber der Plattform, den Programmierer, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der Hauptfinanzagent von Movie2k erhielt wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Auch diese Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von Movie2k ist weiterhin vor dem Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – anhängig.

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