Unterspreewald: Amt zur wirksamen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verpflichtet

Cottbus, 25. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Cottbus hat das Amt Unterspreewald mit Beschluss vom 24. Juni 2026 im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an elf Eichen auf gemeindlichem Grund zu ergreifen. Nach Auffassung des Gerichts hat der Antragsteller erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Raupen glaubhaft gemacht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VG 3 L 283/26.

Der Antragsteller hatte geltend gemacht, dass er und seine Familie infolge des Befalls der in unmittelbarer Nähe ihres Wohnhauses stehenden Eichen unter gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere anhaltendem Hautausschlag, litten. Deshalb könne er einen wirksamen Schutz vor den von den Raupen ausgehenden Gefahren verlangen.

Nach Auffassung des Gerichts genügten die bislang vom Amt ergriffenen Maßnahmen – insbesondere Absperrungen und das Besprühen der Bäume – nicht, um die Gesundheitsgefahren wirksam zu beseitigen. Zwar könne sich die Ordnungsbehörde grundsätzlich auf begrenzte personelle und sachliche Kapazitäten sowie eine Priorisierung ihrer Maßnahmen berufen. Im konkreten Fall habe das Amt jedoch nicht ausreichend dargelegt, weshalb weitergehende Bekämpfungsmaßnahmen nicht möglich seien.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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