Verwaltungsgericht erklärt Kreistagswahl in Dahme-Spreewald teilweise für ungültig

Cottbus, 11. Mai 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald vom 9. Juni 2024 im Wahlkreis I für ungültig erklärt. Mit Urteil vom 8. Mai 2026 gab das Gericht der Klage des Landesverbandes Brandenburg der Partei Mensch Klima Tierschutz teilweise statt. Für die Wahlkreise II und III blieb die Klage ohne Erfolg.

Die Partei hatte sich gegen Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes zu Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung gewandt. Das Gericht wies diese Rüge zurück und sah insoweit keine Verfassungswidrigkeit. Die gesetzlichen Vorgaben seien rechtmäßig und anwendbar.

Wahlbeeinflussung durch verspätete Plakatgenehmigung

Im Wahlkreis I, der die Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen umfasst, stellte das Gericht jedoch eine unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses fest. Eine Anfang März 2024 beantragte Genehmigung für Wahlplakatwerbung sei erst am 29. Mai 2024 erteilt und der Kläger erst sechs Tage vor der Wahl informiert worden.

Nach Auffassung des Gerichts wurde der Partei dadurch die Möglichkeit effektiver Wahlwerbung mit Groß- und Laternenplakaten im Vergleich zu anderen Bewerbern gleichheitswidrig entzogen. Dieses Verwaltungshandeln sei geeignet gewesen, das Wahlergebnis zu beeinflussen und sei daher mandatsrelevant. Die Wahl im Wahlkreis I sei deshalb für ungültig zu erklären.

Das Gericht ordnete eine Wiederholung der Wahl im Wahlkreis I spätestens fünf Monate nach Rechtskraft des Urteils an. Gegen das Urteil vom 26. März 2026 ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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