
Düsseldorf, 23. Juni 2026 (JPD) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage eines ehemaligen Profifußballers auf Zahlung einer weiteren Erfolgsprämie in Höhe von 21.900 Euro abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die vertraglich vereinbarte Punkteprämie nur für Spiele gezahlt werden muss, in denen der Spieler tatsächlich eingesetzt wurde.
Der Kläger stand von 2015 bis zum 30. Juni 2025 bei einem Zweitligisten unter Vertrag. Sein Arbeitsvertrag sah neben dem Grundgehalt eine sogenannte Punkteinsatzprämie vor. Danach erhielt er für jeden Punkt, den die Mannschaft bei einem Einsatz in der Startelf oder nach mindestens 45 Minuten Spielzeit als Einwechselspieler erzielte, eine Prämie von 2.500 Euro. Für den Fall eines Tabellenplatzes zwischen Rang eins und sechs war zudem eine Nachzahlung von 1.000 Euro pro erreichtem Punkt vorgesehen.
Nachdem der Verein die Saison 2024/2025 mit 53 Punkten auf dem sechsten Tabellenplatz beendet hatte, zahlte er dem Spieler eine Nachprämie von 31.100 Euro. Dabei berücksichtigte er nur die Punkte aus Partien, in denen der Kläger die Voraussetzungen für die Punkteinsatzprämie erfüllt hatte.
Der ehemalige Profi vertrat dagegen die Auffassung, die Nachzahlung von 1.000 Euro pro Punkt sei unabhängig von einem persönlichen Einsatz geschuldet. Deshalb verlangte er weitere 21.900 Euro.
Wie bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf wies auch das Landesarbeitsgericht diese Argumentation zurück. Zwar könne der isolierte Wortlaut der Regelung für die Sichtweise des Spielers sprechen. Die Systematik des Vertrags, dessen Zweck sowie die Entstehungsgeschichte sprächen jedoch eindeutig dagegen.
Nach Auffassung des Gerichts zeigt bereits die Überschrift „Punkteinsatzprämie“, dass sämtliche Zahlungen an einen tatsächlichen Spieleinsatz geknüpft seien. Zudem habe die umstrittene Regelung ihren Ursprung in Vertragsverhandlungen über die Höhe der Einsatzprämie gehabt. Eine vom Einsatz unabhängige Erfolgsprämie sei dabei nie Gegenstand der Verhandlungen gewesen.
Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision nicht zu.





