Spreewitz: VG Dresden hebt Planfeststellung für Spreestraße-Abschnitt auf

Dresden, 16. Juni 2026 (JPD) – Die 12. Kammer des Verwaltungsgericht Dresden hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 K 2222/25 mit Urteil vom 12. Juni 2026 den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen zum 2. Bauabschnitt der Spreestraße bei Spreewitz aufgehoben. Der Urteilstenor wurde den Beteiligten am 15. Juni 2026 übermittelt; die schriftlichen Gründe stehen noch aus.

Gegenstand war der 2026 ergänzte Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2025 für den rund 5,2 Kilometer langen Neu- und Ausbau der Kreisstraße 9281 bei Spreewitz (Gemeinde Spreetal, Landkreis Bautzen), einschließlich eines rund 500 Meter langen Brückenbauwerks über die Spreeaue. Geklagt hatten drei Grundstückseigentümer sowie der BUND e.V..

Im Zentrum der mündlichen Verhandlung am 12. Juni standen nach Angaben des Gerichts insbesondere die Planrechtfertigung sowie die Berücksichtigung des Klimaschutzes. Unter Bezugnahme auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgericht Klimabeschluss 2021 stellte die Kammer auf eine intertemporale Verhältnismäßigkeitsprüfung ab, bei der auch künftige Klimawirkungen des Vorhabens einzubeziehen seien.

Das Gericht hat lediglich den Tenor verkündet und die Berufung zugelassen. Zuständig wäre das Sächsisches Oberverwaltungsgericht. Eine Berufung kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden.

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