VG Dresden hebt Planfeststellungsbeschluss für Spreestraße bei Spreewitz auf

Dresden, 15. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt des Neu- und Ausbaus der sogenannten Spreestraße bei Spreewitz aufgehoben. Die Entscheidung betrifft einen rund 5,2 Kilometer langen Abschnitt der Kreisstraße 9281 im Landkreis Bautzen, einschließlich eines geplanten 500 Meter langen Brückenbauwerks über die Spreeaue. Der Urteilstenor wurde den Beteiligten bereits übermittelt, die schriftlichen Gründe stehen noch aus.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 29. April 2025 hatten drei Grundstückseigentümer sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) geklagt. Das Gericht verhandelte den Fall am 12. Juni 2026 und befasste sich insbesondere mit der Planrechtfertigung sowie der Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen im Planungsverfahren. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob ein hinreichender Bedarf für das Vorhaben besteht und ob die klimabezogenen Auswirkungen ausreichend berücksichtigt wurden.

Klimaschutz und Planrechtfertigung im Straßenbauverfahren

Das Gericht stellte bei seiner rechtlichen Bewertung auf eine nach dem sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts erforderliche intertemporale Verhältnismäßigkeitsprüfung ab. Danach seien bei Infrastrukturvorhaben auch künftige Klimafolgen sowie die CO₂-relevanten Auswirkungen und Interessen zukünftiger Generationen zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Kammer war diese Abwägung im Planfeststellungsbeschluss nicht in ausreichendem Maß erfolgt.

Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu. Diese kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 12 K 2222/25.

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