
Münster, 15. Juni 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt und damit mehreren Normenkontrollanträgen des Kreises Wesel, mehrerer kreisangehöriger Kommunen, Grundstückseigentümer sowie eines rohstoffgewinnenden Unternehmens stattgegeben. Der Regionalplan war nach drei Beteiligungsverfahren beschlossen und am 28. Februar 2024 bekannt gemacht worden. Er ersetzte die zuvor im Gebiet des Regionalverbands Ruhr geltenden fünf Regionalpläne.
Gegenstand des Verfahrens waren insbesondere die Festlegungen zu Abgrabungsbereichen für Lockergesteine wie Kies und Kiessand. Der Plan sieht vor, dass entsprechende Abgrabungen grundsätzlich nur innerhalb ausgewiesener Bereiche zulässig sind. Die Antragsteller rügten neben formellen Mängeln vor allem Fehler bei der Ermittlung des künftigen Rohstoffbedarfs und der Ausgestaltung des Planungskonzepts.
Gericht sieht Verfahrensfehler und fehlerhafte Rohstoffbedarfsprognose
Nach Auffassung des 22. Senats ist der Regionalplan bereits aufgrund eines Verfahrensfehlers rechtswidrig zustande gekommen. Die Bekanntmachungen des ersten Beteiligungsverfahrens hätten die unzulässige Einschränkung enthalten, dass handschriftliche Stellungnahmen nur berücksichtigt würden, wenn sie in lesbaren Druckbuchstaben abgefasst seien.
Darüber hinaus beanstandete das Gericht mehrere beachtliche Abwägungsfehler bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche. Die Prognose des künftigen Rohstoffbedarfs habe zum Zeitpunkt des Planbeschlusses nicht mehr auf einer hinreichend aktuellen und tragfähigen Tatsachengrundlage beruht. Zudem seien Rohstoffmengen, die aufgrund von Ausnahmeregelungen oder sogenannter stiller Reserven gewonnen werden könnten, bei den Berechnungen unberücksichtigt geblieben.
Nach Auffassung des Gerichts führen die festgestellten Mängel zur Unwirksamkeit des gesamten Regionalplans und nicht lediglich einzelner Regelungen. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung kann der Regionalverband Ruhr Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.



