
Eilenburg, 9. Juni 2026 (JPD) Das Amtsgericht Eilenburg hat einen Feuerwehrmann aus Taucha vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen überhöhter Geschwindigkeit freigesprochen. Der Mann war während einer Einsatzfahrt in einer Baustelle mit 69 km/h geblitzt worden. Das Gericht entschied im Verfahren 8 OWi 954 Js 9943/26, dass die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der Sonderrechte von Rettungsdiensten gerechtfertigt gewesen sei.
Nach den Feststellungen des Gerichts befand sich die Feuerwehr zum Zeitpunkt der Messung auf einer Einsatzfahrt. Zwar war die betreffende Stelle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgeschildert. Diese Beschränkung sei jedoch nicht wirksam angeordnet worden, da die zugrunde liegende verkehrsrechtliche Anordnung eine entsprechende Regelung nicht enthalten habe.
Tempo-30-Schild rechtlich nicht wirksam angeordnet
Für Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum sei eine behördliche verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, die deren Aufstellung dokumentiere, führte das Gericht aus. Da eine solche Anordnung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Messstelle fehlte, legte das Gericht die innerorts allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugrunde.
Damit reduzierte sich die maßgebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 auf 19 km/h. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage habe der Feuerwehrmann die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer ausreichend beachtet und die ihm zustehenden Sonderrechte als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs angemessen ausgeübt. Das Gericht sprach ihn deshalb frei.





