
Berlin, 6. Mai 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Vorgesehen sind Anpassungen zur Umsetzung europäischer Vorgaben sowie eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in mehreren Rechtsbereichen.
AGG-Reform zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes und EU-Umsetzung
Kern der Reform ist eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG. Betroffene sollen künftig statt bislang zwei Monaten vier Monate Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Zudem sollen zivilrechtliche Benachteiligungsverbote punktuell angepasst und der Schutz vor Diskriminierung erweitert werden.
Die Bundesregierung verweist auf die Notwendigkeit, EU-Richtlinien umzusetzen und bestehende Regelungen zu präzisieren. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Gleichbehandlung im Zivilrecht sowie Standards für unabhängige Gleichbehandlungsstellen. Ziel ist zudem eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung und eine Vereinfachung der Anwendung des Gesetzes.
Im Bereich des Zivilrechts soll der Diskriminierungsschutz unter anderem beim Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf Massengeschäfte soll entfallen. Damit wird zugleich eine EU-Richtlinie umgesetzt und ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission adressiert. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll über den Arbeitsplatz hinaus etwa auf Wohnraum und Fahrschulen ausgeweitet werden.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig stärker in die Unterstützung Betroffener eingebunden werden. Geplant ist eine unabhängige Schlichtungsstelle sowie die Möglichkeit, Stellungnahmen in Gerichtsverfahren abzugeben oder als Beistand aufzutreten. Damit soll eine schnellere und einvernehmliche Streitbeilegung ermöglicht werden.
Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Kirchenklausel, die an höchstrichterliche Vorgaben angepasst werden soll. Künftig soll ein engerer Bezug zwischen Tätigkeit und Religion oder Weltanschauung erforderlich sein. Zudem wird der Begriff „Alter“ im Gesetz durch „Lebensalter“ ersetzt und der Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft zivilrechtlich präzisiert.
Das AGG gilt seit 2006 und dient dem Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Zivilrechtsverkehr. Mit der nun beschlossenen Novelle soll es an aktuelle europäische Vorgaben angepasst und in seiner praktischen Wirksamkeit gestärkt werden.






