Justiz Hamburg schüttet 2025 knapp 1,39 Millionen Euro aus Sammelfonds für Gemeinwohl aus

Hamburg, 6. Mai 2026 (JPD) In Hamburg sind im Jahr 2025 knapp 1,39 Millionen Euro aus Bußgeldern im Rahmen eines Sammelfonds an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet worden.

Bußgeldfonds verteilt Mittel an rund 350 Einrichtungen in Hamburg

Die Mittelvergabe erfolgt zweimal jährlich und umfasst Gelder aus Strafverfahren, die im Rahmen von Bewährungsauflagen oder bei der Einstellung von Verfahren auferlegt werden können. Ziel ist die Stärkung gemeinnütziger Arbeit in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Insgesamt erhielten rund 350 Einrichtungen und Vereine Zuwendungen aus dem Fonds.

Die höchsten Einzelbeträge gingen 2025 unter anderem an den Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V. mit 80.205 Euro, den Weisser Ring e. V., Landesbüro Hamburg, mit 64.628 Euro sowie an den Verein Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e. V. mit 34.943 Euro. Die meisten weiteren Zuwendungen lagen im vierstelligen Bereich. 50 Einrichtungen wurden erstmals berücksichtigt.

Die geförderten Bereiche reichen von Kinder- und Jugendhilfe über Verkehrssicherheit, Gesundheitsberatung sowie Natur- und Umweltschutz bis hin zu Wissenschaft, Bildung und Kunst. Die Verteilung erfolgt nicht direkt durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften, sondern über einen Sammelfonds, der die Mittel zunächst den Förderbereichen zuweist. Anschließend entscheiden unabhängige Gremien über die konkrete Vergabe.

Justizsenatorin Anna Gallina hob hervor, der Fonds stärke das Gemeinwohl in Hamburg spürbar und zeige die breite Wirkung des bürgerschaftlichen Engagements. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bleiben in Einzelfällen weiterhin direkte Zuweisungen möglich.

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