
München, 5. Mai 2026 (JPD) Die bayerische Justiz hat im Jahr 2025 insgesamt 906 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet und 203 Verurteilungen erreicht. Wie das Justizministerium mitteilte, wurden zwischen 2021 und 2025 insgesamt 4.098 Verfahren neu geführt und 942 Verurteilungen erzielt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bezeichnete die Bekämpfung von Antisemitismus als dauerhafte Aufgabe des Rechtsstaats.
Schwerpunkt auf Volksverhetzung und verbotenen Symbolen
Im Jahr 2025 entfielen 423 Verfahren auf Volksverhetzung und Gewaltdarstellung nach §§ 130, 131 StGB. Weitere 256 Verfahren betrafen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB. Hinzu kamen Ermittlungen wegen Körperverletzungsdelikten sowie Beleidigungen. Die Behörden gehen nach eigenen Angaben bei jedem Anfangsverdacht konsequent vor.
Seit Ende 2021 bestehen bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften spezielle Ansprechpartner für antisemitische Straftaten. Zudem wurde ein zentraler Antisemitismusbeauftragter bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingerichtet, der Verfahren von besonderer Bedeutung übernimmt. Die Ermittlungen werden unter anderem bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus gebündelt.
Im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden bis Ende 2025 insgesamt 479 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden können bestimmte Parolen und Symbole, darunter die Parole „From the river to the sea“ oder ein rotes Dreieck, den Anfangsverdacht strafbarer Handlungen begründen.





